Auszug aus der Stiftungsurkunde der World Peace Monument Foundation
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen “World Peace Monument Foundation” besteht eine gemeinnützige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Zug. Allfällige Sitzverlegungen an einen anderen Ort in der Schweiz sind möglich; die Voraussetzungen sind vom Stiftungsrat in einem Reglement zu regeln.
Art. 2 Zweck
Die drei monotheistischen Weltreligionen haben gemeinsam das Anliegen, die Welt zu friedlichem Zusammenleben anzuhalten. Das World Peace Monument, getragen durch eine Vielzahl von Menschen, symbolisiert dies. Mit der Stiftung will die Stifterin, stellvertretend für die Einzelnen, dieses Anliegen nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten, d.h. durch die Realisierung von auf solche Ziele ausgerichteten Projekten, die zwangsläufig auch finanzielle Mittel benötigen, fördern oder in Gang bringen. Die Stiftung kann nötigenfalls Hilfe zur Finanzierung und Realisierung des World Peace Monuments in Jerusalem mit dem dazugehörenden Kongressgebäude und dem Gebäude für den ständigen Sitz der monotheistischen Weltreligionen gewähren (inkl. Selbstfinanzierung, direkte Finanzierung aus dem Fond). Die Stiftung kommt finanziell für den Unterhalt der drei Bauten mit den dazu gehörenden Aufgaben, gegenüber der Association for a World Peace Monument, Zürich “Eigentümerin” auf (separates Reglement und Budget).
Höchstes Ziel ist es, durch die mit der Realisierung vermittelte Erfahrung und das erworbene Wissen, an der Basis, beim Einzelnen, die Erkenntnis und das Durchsetzungsvermögen zu wecken, dass Gewaltanwendung nie die ultima ratio sein kann: Letztes Mittel ist das beharrliche Anstreben der friedlichen, gewaltlosen Lösung von Konflikten.
Zu diesem Zweck werden die Erträge der Stiftung wie folgt verwendet:
- 1/5 der Erträgnisse für die Verleihung jährlich zu vergebender Preise an Personen (natürliche oder juristische) und sonstige Institutionen, Staaten oder Staatsorgane, die sich in herausragender Weise durch ihr Engagement und ihre Arbeit eingesetzt haben.
- für Harmonie und Menschlichkeit
- Frieden
- Ökologie
- Erforschung und Erhaltung der Ozeane
- Sprache und Geschichte
- Welternährung
- Raumfahrt und Erforschung des Weltraums
- Kommunikation
- Lebensenergie und alternative Energien (Sonne, Wind etc.)
- Paranormale Phänomene
- Philosophie des Zusammenlebens der Völker und aller Religionen
- 1/5 der Erträgnisse für die direkte Finanzierung von Forschungstätigkeiten zur Erarbeitung der Grundlagen zur Beseitigung von ökologisch, ökonomisch, demographisch, medizinisch, rechtlich, ethnisch und/oder religiös bedingten Krisenherden;
- 1/5 der Erträgnisse zur Finanzierung der Realisierung von aus der Grundlagenforschung gemäss vorstehendem Absatz hervorgehenden Projekten;
- 1/5 der Erträgnisse für Wiederaufbau und Ueberlebenshilfe für nachhaltig durch plötzlich eintretende Gewalt- und Kriegseinwirkungen geschädigte Opfer;
- 1/5 der Erträgnisse für die Organisation von spontanen, von der Stiftung selber für geboten erachteten friedensstiftenden, friedensfördernden und/oder friedens-erhaltenden Einsätzen.
Die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen, die für die Preisverleihungen erfüllt sein müssen, wie auch die Bedingungen, die für die Gewährung von finanzieller Unterstützung oder die Organisation von eigenen Einsätzen gegeben sein müssen, sind in einem oder mehreren speziellen, vom Stiftungsrat zu erlassenden Reglement(en) (vgl. Art. 11) festzulegen.